Über Project Sandstar

Source Available Building Automation Controls.

Project Sandstar ist eine Source-Available-Initiative mit Fokus auf Gebäudeautomationssysteme. Wir entwickeln Tools für das Sedona Framework und die SkySpark-Plattform und ermöglichen webbasierte Geräteverwaltung, visuelle Komponentenbearbeitung und Protokollüberbrückung.

Unsere Mission

Wir glauben, dass Gebäudeautomationssysteme offen, zugänglich und auf moderner Webtechnologie basieren sollten. Unsere Projekte überbrücken die Lücke zwischen industriellen Steuerprotokollen und zeitgenössischen Webentwicklungspraktiken.

Was wir entwickeln

Unser Tool-Set ermöglicht Gebäudeautomationsfachleuten folgendes:

  • Sedona-Komponenten visuell in einem Webbrowser mit Echtzeitinteraktion mit Geräten bearbeiten
  • WebSocket-Verbindungen zu SOX-Protokollgeräten ohne Java-Abhängigkeiten überbrücken
  • Gerätepunkte und Tags über mehrere Protokolle hinweg in einer einheitlichen Oberfläche konfigurieren

Standort

Project Sandstar hat seinen Sitz in Fethiye, Türkei.

Rechtliches

Satzung des Kum Yıldızı-Verbandes

Das Governance-Dokument für Kum Yıldızı Derneği — der gemeinnützige türkische Verband hinter Project Sandstar. Die türkische PDF ist das rechtliche Original; Englisch ist eine funktionsfähige Übersetzung zur Orientierung.

Anmerkung: Dies ist eine funktionsfähige Übersetzung. Die türkische PDF ist das rechtlich verbindliche Dokument, das bei der örtlichen Zivilbehörde eingereicht wurde.

Name und Sitz des Verbandes

Artikel 1

Der Name des Verbandes lautet: "Kum Yıldızı Derneği" (Sandsternen-Verband). Der Sitz des Verbandes befindet sich in Fethiye. Es werden keine Zweigstellen eröffnet.

Zweck des Verbandes

Artikel 2

Der Kum Yıldızı-Verband wurde gegründet, um offene, flexible und nachhaltige Lösungen im Bereich der Gebäudeautomation und Internet-of-Things (IoT)-Technologien zu entwickeln und zu verbreiten sowie den Nutzen, den diese Technologien für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt erbringen, zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang verfolgt der Verband folgende Ziele:

  1. Entwicklung eines Open-Source-Ökosystems — Förderung der Entwicklung von Open-Source-Steuerungssystemen (z. B. Kum Yıldızı Engine) und Popularisierung dieser Systeme in IoT-Anwendungen und Gebäudeautomationsprozessen; Unterstützung von Interoperabilitätsstandards; Integration von Plattformen wie Project Haystack und Sedona Framework; Bereitstellung von hardwareunabhängigen Lösungen, damit Systeme verschiedener Hersteller harmonisch zusammenarbeiten.
  2. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit — Bereitstellung von Lösungen, die den Energieverbrauch für intelligente Gebäude und Infrastrukturen optimieren, Kohlenstofffußabdrücke reduzieren und den Übergang zu nachhaltigen Technologien beschleunigen. Beitrag zur Umweltnachhaltigkeit durch Energiesparprojekte im öffentlichen und privaten Sektor.
  3. Bildung und Bewusstsein — Schaffung von Bewusstsein bei Regierungen, Universitäten, Unternehmen und Einzelpersonen bezüglich Open-Source-Technologien, IoT-Anwendungen und Energieverwaltung. Zusammenarbeit mit Universitäten für praktische Schulung und Forschung. Organisation von Schulungsprogrammen, Seminaren und Workshops zu intelligenten Gebäudesystemen, IoT und Datenstandardisierung.
  4. Innovation und Forschung — Schaffung einer Plattform zur Entwicklung neuer Algorithmen, Steuerungsmechanismen und Technologien in Open Source und IoT. Pionierarbeit bei innovativen Projekten durch öffentlich-private-akademische Zusammenarbeit.
  5. Sozialer und wirtschaftlicher Nutzen — Sicherstellung, dass breite Bevölkerungsschichten von diesen Technologien profitieren, durch Systeme basierend auf Transparenz, Sicherheit und Zugänglichkeit. Beitrag zu Workforce-Schulung, Beschäftigung und kostengünstige Smart-City-Integration.
  6. Interoperabilität und Standardisierung — Beitrag zur Festlegung von IoT- und Gebäudeautomationsstandards und deren Ausrichtung an globale Normen. Annahme von Datenstandardisierungsrahmen wie Project Haystack.
  7. CO₂-Reduktion und Kohlenstoffneutralität — Erleichterung der Dekarbonisierung durch Reduzierung des Energieverbrauchs und Unterstützung erneuerbarer Energiesysteme. Bereitstellung von Infrastruktur- und Technologieunterstützung für Grüne-Gebäude-Zertifizierungen.
  8. Open-Resource-Partnerschaften und Zusammenarbeit — Schaffung einer Plattform, die Informationsaustausch, innovative Projekte und Standardisierung zwischen Regierungen, Universitäten und dem privaten Sektor fördert. Entwicklung von Zusammenarbeit, die das Open-Source-Ökosystem auf nationaler und internationaler Ebene stärkt.

Arbeitsbereiche und Formen

a. Durchführung von Forschung zur Aktivierung und Verbesserung seiner Aktivitäten.
b. Organisation von Bildungsaktivitäten wie Kurse, Seminare, Konferenzen und Podiumsdiskussionen.
c. Beschaffung von Informationen, Dokumenten und Veröffentlichungen; Gründung eines Dokumentationszentrums; Veröffentlichung von Zeitungen, Magazinen, Büchern und Mitteilungen.
d. Bereitstellung einer gesunden Arbeitsumgebung; Bereitstellung technischer Werkzeuge, F&E-Technologien, Einrichtungen und Büromaterial.
e. Fundraising und Annahme in- und ausländischer Spenden (mit erforderlichen Genehmigungen).
f. Gründung und Betrieb wirtschaftlicher, kommerzieller und industrieller Unternehmen zur Finanzierung der Verbandsziele.
g. Eröffnung von Klubhäusern (lokal) und Gründung von sozialen und kulturellen Einrichtungen für Mitglieder.
h. Organisation von Abendessen, Konzerten, Bällen, Theateraufführungen, Ausstellungen, Ausflügen und unterhaltsamen Veranstaltungen.
i. Kauf, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte; Begründung von Eigentumsrechten.
j. Gründung von Stiftungen im In- oder Ausland; Beitritt zu Verbänden; Errichtung zulässiger Einrichtungen.
k. Internationale Aktivitäten: Mitgliedschaft in Verbänden/Organisationen im Ausland, gemeinsame Arbeit und Zusammenarbeit.
l. Gemeinsame Projekte mit öffentlichen Einrichtungen, vorbehaltlich der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 5072.
m. Gründung von Fonds für wesentliche und kurzfristige Kreditbedürfnisse von Mitgliedern.
n. Eröffnung von Vertretungsbüros wo nötig.
o. Schaffung von Plattformen mit anderen Verbänden, Stiftungen und Gewerkschaften für gemeinsame Ziele.

Tätigkeitsbereich

Artikel 3

Der Verband ist im In- und Ausland in den Bereichen Technologie und soziale Angelegenheiten tätig, um die oben angegebenen Ziele zu verwirklichen.

Aufnahmeverfahren für Mitglieder

Artikel 4 — Recht, Mitglied zu werden

Jede natürliche und juristische Person, die die erforderliche Handlungsfähigkeit besitzt, die Ziele und Grundsätze des Verbandes unterstützt, sich in dieser Richtung einsetzen will und die durch die Gesetze festgelegten Bedingungen erfüllt, hat das Recht, Mitglied zu werden. Ausländische natürliche Personen müssen auch das Aufenthaltsrecht in der Türkei haben (mit Ausnahme der Ehrenmitgliedschaft).

Mitgliedschaftsanträge werden vom Vorstand innerhalb von dreißig Tagen entschieden, und der Antragsteller wird schriftlich benachrichtigt.

Mitgliedschaftsklassen:

  • Ordentliches (Haupt-) Mitglied — natürliche und juristische Personen, die die Ziele des Verbandes unterstützen und aktiv teilnehmen. Im Abschnitt "Einnahmequellen" angegebene jährliche Beiträge.
  • Ehrenmitglied — Personen, die erhebliche materielle oder moralische Unterstützung leisten. Durch Vorstandsbeschluss befreit von Beiträgen.
  • Unternehmensmitglied — juristische Personen, die die Ziele unterstützen. Im Abschnitt "Einnahmequellen" angegebene jährliche Beiträge.

Artikel 5 — Austritt

Jedes Mitglied hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung auszutreten. Aufgelaufene Schulden überdauern den Austritt und bleiben eintreibbar.

Artikel 6 — Ausschluss

Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden wegen: (1) Verhalten, das der Satzung widerspricht, (2) ständiges Vermeiden zugewiesener Aufgaben, (3) Zahlungsunfähigkeit von Beiträgen innerhalb von sechs Monaten trotz schriftlicher Verwarnungen, (4) Nichtbeachtung der Beschlüsse der Organe, (5) Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen. Diejenigen, die austreten oder ausgeschlossen werden, verlieren alle Ansprüche auf das Vermögen des Verbandes.

Organe des Verbandes

Artikel 7

Die Organe sind: Generalversammlung (Genel Kurul), Vorstand (Yönetim Kurulu) und Revisionsrat (Denetim Kurulu).

Generalversammlung

Artikel 8 — Sitzungstermin

Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan. Sie tagt ordentlich einmal alle drei Jahre im Mai an einem vom Vorstand festgelegten Datum und außerordentlich innerhalb von dreißig Tagen, wenn sie vom Vorstand, dem Revisionsrat oder einem Fünftel der Mitglieder einberufen wird.

Artikel 9 — Einberufungsverfahren

Die Mitglieder, die berechtigt sind teilzunehmen, werden mindestens fünfzehn Tage im Voraus durch Zeitung, Website, schriftliche Mitteilung, E-Mail, SMS oder lokale Ankündigung aufgefordert. Die Einberufung gibt Tag, Zeit, Ort und Tagesordnung an und das Datum der zweiten Sitzung (7–60 Tage später), falls die erste nicht beschlussfähig ist.

Artikel 10 — Sitzungsablauf

Beschlussfähig ist eine absolute Mehrheit der teilnahmeberechtigen Mitglieder (zwei Drittel für Satzungsänderungen oder Auflösung). Wird die Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit verschoben, benötigt die zweite Sitzung keine Beschlussfähigkeit, aber mindestens doppelt so viele wie die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder + Revisionsmitglieder zusammen.

Artikel 11 — Abstimmung

Die Abstimmung ist standardmäßig offen. Beschlüsse erfordern absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder; Satzungsänderungen und Auflösung erfordern zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Artikel 12 — Beschlüsse ohne Sitzung

Beschlüsse, die unter Beteiligung aller Mitglieder schriftlich gefasst oder wenn alle Mitglieder zusammenkommen ohne formale Einberufung, sind gültig, ersetzen aber keine ordentliche Sitzung.

Artikel 13 — Pflichten und Befugnisse

Die Generalversammlung wählt die Organe, ändert die Satzung, entlastet den Vorstand, genehmigt den Haushalt, berechtigt Immobilientransaktionen, entscheidet über Verbands-/Stiftungsmitgliedschaft, tritt internationalen Körperschaften bei/aus, löst den Verband auf, entscheidet über Ausschlüsse aus der Mitgliedschaft und überwacht alle anderen Organe.

Vorstand

Artikel 14 — Gründung

Fünf Haupt- + fünf Stellvertretungsmitglieder, gewählt von der Generalversammlung. Der Vorstand verteilt die Aufgaben in seiner ersten Sitzung nach der Wahl: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Sekretär, Schatzmeister und Mitglied. Sitzungen erfordern mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder; Beschlüsse durch absolute Mehrheit der Anwesenden. Stellvertretungen füllen Vakanzen von Hauptmitgliedern in Abstimmungsreihenfolge auf.

Artikel 15 — Pflichten und Befugnisse

Der Vorstand vertreten den Verband, verwalten Einnahmen/Ausgaben und den Haushalt, entwerfen Vorschriften, wickeln Immobilienvermögen unter Vollmacht der Versammlung ab, eröffnen Vertretungsbüros, setzen Versammlungsbeschlüsse um, bereiten den Jahresbericht und die Jahresrechnung vor, entscheiden über Mitgliedschaftsaufnahmen/Ausschlüsse und führen alle anderen gesetzlich vorgesehenen Aufgaben durch.

Revisionsrat

Artikel 16 — Gründung

Drei Haupt- + drei Stellvertretungsmitglieder, gewählt von der Generalversammlung. Stellvertretungen füllen Vakanzen in Abstimmungsreihenfolge auf.

Artikel 17 — Pflichten und Befugnisse

Prüft den Verband mindestens einmal im Jahr gegen die Satzung, Gesetzgebung und Aufzeichnungsverwaltungsregeln. Berichtet an den Vorstand und die Generalversammlung. Kann eine Außerordentliche Generalversammlung einberufen, wenn nötig.

Einnahmequellen des Verbandes

Artikel 18

  1. Mitgliedsbeiträge: 4.000 TL jährlich von natürlichen Personen. Juristische Personen: 40.000 TL (≤ $1Mio. Umsatz); 400.000 TL ($1Mio.–10Mio.); 2.000.000 TL ($10Mio.–100Mio.); 5.000.000 TL (> $100Mio.). Der Vorstand kann diese Beträge anpassen.
  2. Aufnahmegebühr: 3.500 TL (natürliche Personen) / 35.000 TL (juristische Personen).
  3. Freiwillige Spenden von natürlichen und juristischen Personen.
  4. Einnahmen aus Sitzungen, Ausflügen, Repräsentation, Konzerten, Wettbewerben und Konferenzen.
  5. Einnahmen aus dem Vermögen des Verbandes.
  6. Spenden und Hilfe gemäß Fundraising-Gesetzgebung gesammelt.
  7. Gewinne aus den kommerziellen Aktivitäten des Verbandes.
  8. Beiträge werden jährlich bis Ende Januar gezahlt.
  9. Weitere Einnahmen.

Bücher

Artikel 19 — Buchhaltung

Bücher werden nach dem Betriebsprinzip geführt; Umstellung auf Bilanzbasis, wenn Bruttoeinkommen die Schwelle der Verordnung übersteigt. Separate Bücher werden für jedes Handelsunternehmen geführt.

Artikel 20 — Zu führende Bücher

  • Beschlussbuch — Vorstandsbeschlüsse in chronologischer Reihenfolge und Nummern.
  • Mitgliederverzeichnis — Identifizierungsdaten der Mitglieder und Ein-/Austrittsdaten.
  • Dokumentenverzeichnis — Eingangs-/Ausgangsunterlagen mit Datum und Laufnummer.
  • Betriebskonto — alle Einnahmen und Ausgaben.
  • (Nur Bilanzbasis) Journal und Hauptbuch.

Artikel 21 — Aufzeichnungsverfahren

Bücher und Unterlagen folgen der Verordnung für Verbände und den Mitteilungen 2006/1 und 2007/2.

Artikel 22 — Zertifizierung

Mandatsbücher (außer Hauptbuch) werden von der Provinzialstelle für Zivilgesellschaftsbeziehungen oder von einem Notar vor Gebrauch beglaubigt. Das Bilanz-Journal wird im letzten Monat jedes vorhergehenden Jahres neu beglaubigt.

Einnahme- und Ausgabentransaktionen

Artikel 23 — Unterlagen

Einnahmen werden mit einem Beleggdokument (Bankbelege ersetzen Bankincasso) erfasst. Ausgaben bezahlt gegen Rechnungen, Einzelhandelsquittungen, Selbstständigenquittungen oder Ausgabenquittungen / Bankbelege, soweit anwendbar.

Artikel 24 — Jahresabschlussauszüge

Betriebskontoentitäten stellen eine Betriebskontoauszug am 31. Dezember auf; Bilanzentitäten erstellen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß den Mitteilungen des Finanzministeriums. Unentgeltliche Ein-/Ausgabezuführungen verwenden die Urkunden In-Kind Aid Delivery und In-Kind Donation Receipt.

Artikel 25 — Belegdokumente

Belegdokumente werden auf Vorstandsbeschluss von der Druckerei gedruckt und gemäß der Verordnung für Verbände gehandhabt.

Artikel 26 — Aufbewahrung

Belege und Ausgabendokumente werden für 5 Jahre in chronologischer/Datumsfolge aufbewahrt, vorbehaltlich längerer Fristen, die durch spezielle Gesetze erforderlich sind.

Artikel 27 — Bevollmächtigungsurkunde

Einnahmensammler außer den regulären Vorstandsmitgliedern werden durch Vorstandsbeschluss bestimmt. Eine Bevollmächtigungsurkunde (mit Foto, Ausweis, Unterschrift) wird in Doppelfertigung ausgestellt und vom Vorsitzenden genehmigt. Maximale Dauer ein Jahr; wird dem Vorstand innerhalb einer Woche nach Ablauf/Rücktritt/Beendigung zurück gegeben. Der Vorstand kann die Sammelautorität jederzeit widerrufen.

Anzeigepflichten

Artikel 28 — Anmeldungen bei der örtlichen Zivilbehörde

  • Ergebnis der Generalversammlung: innerhalb von 30 Tagen, einschließlich gewählter Organe; Satzungsänderungen beigelegt.
  • Immobilien: innerhalb von 30 Tagen nach Grundbucheintrag.
  • Erhaltene ausländische Hilfe: vor Erhalt eingereicht; Bargelder nur über Banken.
  • Hilfe ins Ausland gesendet: Voranmeldung + 90-Tage-Bericht nach Aktivität; Banküberweisung nur.
  • Sitzänderung (Anschrift): innerhalb von 45 Tagen.
  • Mitgliedschaftsänderungen: innerhalb von 45 Tagen nach Aufnahme oder Ende.
  • Satzungsänderungen: innerhalb von 30 Tagen, beigelegt zur Anmeldung der Generalversammlung.

Artikel 29 — Jährliche Erklärung

Die Verbandserklärung (Aktivitäten des Vorjahres + Finanzabschluss) wird vom Vorsitzenden innerhalb der ersten vier Monate jedes Kalenderjahres eingereicht.

Artikel 30 — Vertretungsbüros

Eröffnet durch Vorstandsbeschluss. Anschrift wird schriftlich der örtlichen Zivilbehörde mitgeteilt. Vertretungsbüros können nicht in der Generalversammlung vertreten sein.

Artikel 31 — Interne Audit

Interne Audits können von der Generalversammlung, dem Vorstand, dem Revisionsrat oder unabhängigen Audit-Firmen durchgeführt werden. Der Revisionsrat prüft mindestens einmal im Jahr; externe Audits heben nicht die Haftung des Revisionsrats auf.

Artikel 32 — Kreditvergabe

Der Verband kann sich Geld leihen (Kredit oder Bargeld) durch Vorstandsbeschluss, vorausgesetzt, der Betrag wird durch Einnahmequellen gedeckt und gefährdet die finanzielle Stabilität nicht.

Änderung der Satzung

Artikel 33

Änderungen erfordern eine 2/3-Mehrheit der teilnahmeberechtigten Mitglieder der Generalversammlung. Die Abstimmung ist offen. Eine zweite Sitzung (falls die erste nicht beschlussfähig ist) läuft mit mindestens doppelt so vielen wie die Gesamtanzahl der Vorstandsmitglieder + Revisionsmitglieder.

Auflösung und Liquidation

Artikel 34 — Auflösung

Dieselben 2/3-Mehrheitsregeln wie Satzungsänderungen. Offene Abstimmung.

Artikel 35 — Liquidation

Sofern nicht von der Versammlung anders beschlossen, dient der letzte Vorstand als Liquidationsrat. Die Korrespondenz während der Liquidation verwendet "Kum Yıldızı Derneği in Liquidation". Der Liquidationsrat ermittelt Vermögenswerte/Schulden, bezahlt Gläubiger, eintreibt Forderungen und überträgt verbleibendes Vermögen an den von der Versammlung bestimmten Ort (Standard: der größte ähnlich zweckmäßige Verband in derselben Provinz). Abschluss innerhalb von 3 Monaten (extendierbar durch die örtliche Zivilbehörde). Nach der Liquidation wird die örtliche Zivilbehörde schriftlich innerhalb von 7 Tagen benachrichtigt, mit dem Liquidationsprotokoll beigefügt. Bücher und Unterlagen werden 5 Jahre aufbewahrt.

Fehlende Regelung

Artikel 36

Für Angelegenheiten, die hier nicht berücksichtigt sind, gelten das Verbandsgesetz, der türkische Zivilgesetzbuch, die Verordnung für Verbände und andere einschlägige Gesetze.

Vorläufiger Vorstand

Artikel 37

Die provisorischen Vorstandsmitglieder, die den Verband vertreten und die Geschäfte bis zur ersten Generalversammlung führen, bilden die ständigen Organe:

# Name Titel
1 Alper Üzmezler Provisorischer Vorsitzender des Vorstands
2 Sefa Özler Provisorischer stellvertretender Vorsitzender
3 Tuğrul Alizade Provisorischer Sekretär
4 Mehmet Tunç Provisorischer Schatzmeister
5 Ahmet Berçin Mitglied
6 İsa Alizada Gründungsmitglied
7 Doğukan Güler Gründungsmitglied